Welche Punkte sollte ich konkret in meiner Patientenverfügung regeln?

Welche Punkte sollte ich konkret in meiner Patientenverfügung regeln?

Eine Patientenverfügung ist ein wichtiger Bestandteil der persönlichen Vorsorge. Sie hilft dabei, sicherzustellen, dass Ihre Wünsche bezüglich medizinischer Maßnahmen respektiert werden – gerade in Situationen, in denen Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind. Doch was gehört eigentlich konkret hinein? In diesem Artikel erfahren Sie, welche Punkte Sie unbedingt regeln sollten und worauf Sie dabei achten müssen.


Was ist eine Patientenverfügung?

Die Patientenverfügung ist ein schriftliches Dokument, in dem Sie festlegen, welche medizinischen Maßnahmen in bestimmten gesundheitlichen Situationen ergriffen oder unterlassen werden sollen. Sie wird wirksam, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihren Willen zu äußern – etwa durch Koma, fortgeschrittene Demenz oder schwere Erkrankungen.


Warum ist eine konkrete Regelung so wichtig?

Unklare oder pauschale Formulierungen wie „Ich möchte nicht künstlich am Leben erhalten werden“ helfen behandelnden Ärztinnen und Ärzten oft nicht weiter. Je genauer Sie Ihre Wünsche benennen, desto besser können sie umgesetzt werden – und desto eher kann auch Ihr(e) Bevollmächtigte(r) oder das medizinische Personal in Ihrem Sinne entscheiden.


Diese Punkte sollten Sie in Ihrer Patientenverfügung unbedingt regeln:

1. Festlegung konkreter medizinischer Maßnahmen

Geben Sie an, welche Maßnahmen Sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen. Dazu zählen unter anderem:

  • Künstliche Beatmung

  • Künstliche Ernährung (z. B. per Magensonde)

  • Wiederbelebungsmaßnahmen (Reanimation)

  • Dialyse bei Nierenversagen

  • Schmerz- und Symptombehandlung (Palliativversorgung)

  • Einsatz von Antibiotika oder Operationen bei unheilbaren Krankheiten

Formulieren Sie Ihre Wünsche so konkret wie möglich und ordnen Sie sie bestimmten Krankheits- oder Pflegesituationen zu (z. B. dauerhaftes Koma, weit fortgeschrittene Demenz, Endstadium einer unheilbaren Krankheit).


2. Wunsch nach palliativ-medizinischer Versorgung

Erklären Sie, ob Sie auch dann eine Schmerz- und Symptombehandlung wünschen, wenn diese möglicherweise lebensverkürzend wirkt. Viele Menschen möchten in ihrer letzten Lebensphase möglichst frei von Leid sein. Das sollte ausdrücklich erwähnt werden.


3. Ort der Versorgung

Wenn es Ihnen wichtig ist, wo Sie gepflegt oder behandelt werden möchten – etwa zu Hause, im Hospiz oder in einer Klinik –, sollten Sie das festhalten.


4. Ablehnung oder Wunsch nach Organspende

Auch wenn die Organspende in der Regel in einem separaten Dokument geregelt wird (z. B. im Organspendeausweis), können Sie Ihre Haltung dazu in der Patientenverfügung ergänzen.


5. Hinweis auf Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung

Falls Sie zusätzlich eine Vorsorgevollmacht erstellt haben, sollten Sie in der Patientenverfügung darauf hinweisen und die bevollmächtigte Person namentlich nennen. Diese Person kann dann Ihre Interessen vertreten, wenn Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind.


6. Hinweise auf persönliche Werte und Einstellungen

Ergänzen Sie Ihre Verfügung um persönliche Überzeugungen, religiöse oder ethische Haltungen. Diese können bei der Interpretation Ihrer Wünsche helfen, falls es doch einmal Unklarheiten gibt.


Formale Anforderungen

Damit Ihre Patientenverfügung rechtswirksam ist, muss sie:

  • schriftlich verfasst sein (keine E-Mail oder Audioaufnahme),

  • eigenhändig unterschrieben werden,

  • mit Datum versehen sein.

Eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung – etwa alle zwei Jahre – wird empfohlen. Notieren Sie dabei jeweils das neue Datum und unterschreiben Sie erneut.


Wo soll ich die Verfügung aufbewahren?

Bewahren Sie Ihre Patientenverfügung an einem gut zugänglichen Ort auf – und informieren Sie Ihre Angehörigen, Ihre Vertrauensperson und ggf. Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin darüber, wo sie zu finden ist. Sie können Ihre Verfügung auch beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen.


Fazit

Die Patientenverfügung ist ein essenzielles Dokument der Selbstbestimmung. Wer klare und konkrete Regelungen trifft, kann sicherstellen, dass die eigenen Wünsche auch dann respektiert werden, wenn man selbst nicht mehr entscheiden kann. Nehmen Sie sich Zeit, Ihre Verfügung mit Bedacht zu erstellen – und scheuen Sie sich nicht, ärztliche oder juristische Beratung in Anspruch zu nehmen.


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